Seit 01.10.2013 übernimmt die IKK-Südwest als erste gesetzliche Krankenkasse Homöopathie-Leistungen von Heilpraktikern mit Qualifizierungsnachweis (s. unten).
Da ich SHZ-zertifizierter Therapeut bin, können Sie als Patient in meiner Praxis den neuen Kostenerstattungsanspruch als Versicherter der IKK-Südwest Hessen auf Grundlage meiner Rechnungen geltend machen.
Ihr
Andreas Schmidtke
Heilpraktiker
SHZ-zertifiziert
"Ab 01.10.2013 übernimmt die IKK Südwest in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland als erste deutsche Krankenkasse Homöopathie-Leistungen für gesetzlich Versicherte als sogenannte Satzungsmehrleistung bis zu einem Betrag von 150 bzw. 300 Euro pro Jahr (s.u.). Voraussetzung für die Erstattung ist lt. Schreiben der IKK, dass die Behandlung "qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer" durchgeführt wurde. Dass bedeutet, dass diese Änderung .... auch für alle SHZ-zertifizierten Heilpraktiker gilt. Die Patienten der IKK Südwest können ab dem 01.10.2013 die von ihnen bereits bezahlte Rechnung eines SHZ-zertifizierten Homöopathen an die IKK zur Erstattung weiterreichen. ... Die IKK erstattet pro Kalenderjahr und Mitglied 80% der Rechnungsbeträge bis zu einem Maximalbetrag von 150 Euro. Bei Mitgliedern mit familienversicherten Angehörigen beträgt die Erstattung bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. ..."
(Auszug aus einer Therapeuten-Information der Stifung Homöopathie-Zertifikat vom 07.10.2013)